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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#32
Dann ok. Hörte sich so an, als würdest du schon ALG 1 bekommen.

Geld nachweisbar, offiziell bekommen, aber nicht Unterhalt zahlen - nicht gut. Pfändung und Nichtexistenz von Titel schützen nicht vor einer Verurteilung.
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von p__ - 19-08-2023, 17:03

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