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Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
#33
(19-08-2023, 17:03)p__ schrieb: Dann ok. Hörte sich so an, als würdest du schon ALG 1 bekommen.

Geld nachweisbar, offiziell bekommen, aber nicht Unterhalt zahlen - nicht gut. Pfändung und Nichtexistenz von Titel schützen nicht vor einer Verurteilung.

Ab september wird normal gezahlt, unterhaltsrückstände werden durch das insolvenzverfahren ab oktober befreit. 

Die frage daher wird es beim mindestunterhalt bleiben, oder wird da noch was kommen was mehr zahlung betrifft
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RE: Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen - von Unterhaltspreller2023 - 19-08-2023, 17:56

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