19-08-2023, 20:49
(19-08-2023, 20:24)Bumpi schrieb: Hallo...
bist du sicher, das Du Unterhaltsrückstaende mit ins Insolvenzverfahren mitnehmen kannst?
Normal geht das nicht....
Gruss Bumpi
Ja das geht, warum sollte das nicht gehen? Du kannst nur unterhaltsschulden nicht gänzlich dadurch verhindern, nur den Rückstand bis zur eröffnung, danach müsstest du weiterzahlen oder es häufen sich neue schulden