19-08-2023, 21:28
(19-08-2023, 21:08)p__ schrieb: Das wurde verschärft. Die Unterhaltsschulden, die pflichtwidrig nicht gezahlt wurden werden nicht erfasst. Das Gegenteil nachzuweisen gelingt nicht immer.
Pflichtwirdrig wäre doch wenn man zahlen könnte es aber nicht tut, in meinem Fall bin ich ja zahlungsunfähig oder sehe ich das Falsch?