Hallo...
auch Ich hatte aehnlichen Fall...
Zahlungsunfähig ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und hat mit Unterhalt nix zu tun..
Mir wurde erklärt, die einzigen Gründe für anerkannte U-Schulden, die unter die Restschuldbefreiung fallen sind die,
Wenn ein Familiengerichr urteilt, das Du auf Grund von zu wenig Verdienst nicht zahlen kannst, zB. Mangelfall bist..
Bei Minderjährigen wird selbst das noch ausgehebelt mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und fiktiven Einkünften..so war es bei mir..
Ich kenne natürlich nicht deine genauen Umstände.. Bei Krankheit könnte man auch vielleicht noch durchkommen..
Gruß Bumpi
auch Ich hatte aehnlichen Fall...
Zahlungsunfähig ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und hat mit Unterhalt nix zu tun..
Mir wurde erklärt, die einzigen Gründe für anerkannte U-Schulden, die unter die Restschuldbefreiung fallen sind die,
Wenn ein Familiengerichr urteilt, das Du auf Grund von zu wenig Verdienst nicht zahlen kannst, zB. Mangelfall bist..
Bei Minderjährigen wird selbst das noch ausgehebelt mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und fiktiven Einkünften..so war es bei mir..
Ich kenne natürlich nicht deine genauen Umstände.. Bei Krankheit könnte man auch vielleicht noch durchkommen..
Gruß Bumpi