12-09-2023, 10:42
Kein Problem ,-) Dein Deutsch ist absolut verständlich und gut ,-)
Da hat Deine Ex eine Anwältin, die alles versucht raus zu holen und Du einen Anwalt, bei dem noch zu klären wäre, ob er "was tut" - wie Du schreibst. Den solltest Du mal zum Gespräch bitten und nach forschen, ob er für das Geld welches er bekommt, auch etwas arbeiten möchte oder nicht. Sonst hilft nur der Wechsel, auch wenn das in einem solchen Stadium neue Kosten auf wirft.
Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.
Soweit ich weiß, bekommen Erzieher schon während der Ausbildung mehr Geld. Außerdem bekommen sie oft auch noch BAföG. Da muss sie sowieso Auskunft geben.
Ich denke, dass ein Gericht die in der Ehe begonnene Ausbildung durchaus so akzeptiert. Unterhalt zu maximieren, ist da favorisiert. Trotzdem zählt noch Dein Selbstbehalt da mit rein und die Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt. Zeitraum, Höhe, Gründe. Da ist Vieles, was zu klären ist. Leider kann ich das hier nicht.
Die Weiterbildung die Du machst, wird beruflich bedingt und zu rechtfertigen sein. Sie ist ja auch nur von kurzer Dauer. Das Ganze muss da mit rein spielen, aber es hängt nun schlicht auch an der Kenntnis und dem Engagement Deines Anwalts. Das ist oft ein Problem....
Ich denke, dass Du hier noch ein paar Tips und Zahlen von denen bekommen wirst, die sich mit nachehelichen Unterhalt besser auskennen.
Da hat Deine Ex eine Anwältin, die alles versucht raus zu holen und Du einen Anwalt, bei dem noch zu klären wäre, ob er "was tut" - wie Du schreibst. Den solltest Du mal zum Gespräch bitten und nach forschen, ob er für das Geld welches er bekommt, auch etwas arbeiten möchte oder nicht. Sonst hilft nur der Wechsel, auch wenn das in einem solchen Stadium neue Kosten auf wirft.
Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.
Soweit ich weiß, bekommen Erzieher schon während der Ausbildung mehr Geld. Außerdem bekommen sie oft auch noch BAföG. Da muss sie sowieso Auskunft geben.
Ich denke, dass ein Gericht die in der Ehe begonnene Ausbildung durchaus so akzeptiert. Unterhalt zu maximieren, ist da favorisiert. Trotzdem zählt noch Dein Selbstbehalt da mit rein und die Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt. Zeitraum, Höhe, Gründe. Da ist Vieles, was zu klären ist. Leider kann ich das hier nicht.
Die Weiterbildung die Du machst, wird beruflich bedingt und zu rechtfertigen sein. Sie ist ja auch nur von kurzer Dauer. Das Ganze muss da mit rein spielen, aber es hängt nun schlicht auch an der Kenntnis und dem Engagement Deines Anwalts. Das ist oft ein Problem....
Ich denke, dass Du hier noch ein paar Tips und Zahlen von denen bekommen wirst, die sich mit nachehelichen Unterhalt besser auskennen.