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Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt
#5
(12-09-2023, 12:35)Theo schrieb:
Nappo dateline='[url=tel:1694508176' schrieb: 1694508176[/url]']

Diese Nach-eheliche-Unterhaltsgeschichte hängt von vielen Faktoren ab. Die Sache mit "Sie kann aber die Sprache nicht gut...." kann man so nicht stehen lassen. Sie ist schon in der Ausbildung zur Erzieherin. Also kann sie die Sprache zumindest ausreichend.

Da die Ausbildung nur zwei Jahre dauert, handelt es sich nicht um eine Erzieherausbildung, Es gibt im Kindergarten so Kinderpflegerinnen (so hießen sie zumindest, als meine noch im Kindergarten waren. Soweit ich weiß, sind dafür Anforderungen viel geringer und die Ausbildung ist kürzer. Von daher wird sie sicher weniger Sprachkenntnisse benötigen als in einem qualifizierten Bürojob.

Also ich würde hier darauf achten, den nachehelichen Unterhalt zeitlich bis zum Ende der Ausbildung begrenzen zu lassen. Ganz vermeiden wird er sich in dieser Situation nicht lassen.
Genauso, kein klassische Ausbildung. Vorschlag Ihre Anwaltin war Nachehelicherunterhalt in gleiche Höhe wie bisher und bis ende des Ausbildung. Mein Anwalt hat Angebit gemacht, von 300€ + Kinderunterhalt. Bisher kein Antwort von Anwaltin und Termin für Scheidung ist in 15 Tage.. Meinst du das ich sollte Ihre Angebot akzeptieren und versuchen dieses Period wo ich wejiger vrrdiene zu überbrücken?
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RE: Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt - von Zekopeko - 12-09-2023, 20:52

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