13-09-2023, 00:10
Nach meiner Einschätzung wird mit ziemlicher Sicherheit Deiner Frau nachehelicher Unterhalt zugesprochen werden: Sie hatte im Heimatland eine hohe berufliche Qualifikation, ist wegen Dir ins Ausland gezogen und hat hier zunächst weit unterhalb ihrer Qualifikation gearbeitet. Eigentlich ein klassischer Fall eines ehebedingten Nachteils.
Nun ist das Angebot mit den 300€ schon sehr niedrig, während das der Gegenseite schon am oberen Rand liegt. Vermutlich würde der ausgeurteilte Unterhalt irgendwo dazwischen liegen.
Ich an Deiner Stelle würde noch ein weiteres Angebot nachschieben, etwa 550€ oder 600€ und dazu schreiben, dass es das letzte Angebot von Deiner Seite ist und Du es ansonsten durch das Gericht entscheiden lässt.
Nun ist das Angebot mit den 300€ schon sehr niedrig, während das der Gegenseite schon am oberen Rand liegt. Vermutlich würde der ausgeurteilte Unterhalt irgendwo dazwischen liegen.
Ich an Deiner Stelle würde noch ein weiteres Angebot nachschieben, etwa 550€ oder 600€ und dazu schreiben, dass es das letzte Angebot von Deiner Seite ist und Du es ansonsten durch das Gericht entscheiden lässt.