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Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt
#8
Das ist meistens nur Geldmacherei des Gegenanwalts und hat prozesstaktische Gründe. Zum Beispiel unterbricht er die Verjährung, §§ 209, 204 BGB, soweit im Rahmen der Antragsschrift ein die Verjährung unterbrechender Leistungsantrag in besonderer Form des Stufenantrags gestellt ist. Verfahrensdauer unbekannt.

Es wird sowieso zweigeteilt entschieden. Der Auskunftsantrag wird bereits durch Teilbeschluss entschieden, über den Leistungsantrag wird zusammen mit der Ehescheidung im Rahmen des Endbeschlusses entschieden.

Wenn dich solche Verfahrensdetails wirklich interessieren, ist eigentlich dein Anwalt der, der Auskunft geben müsste. Es reicht nicht zu fragen, man muss auch die Antworten verstehen.

Wenn du gehst, bleibt das Verfahren in Deutschland. Es gibt eine riesige Bandbreite von Möglichkeiten, was dann passiert. Die Frage ist also nicht sinnvoll zu beantworten.
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RE: Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt - von p__ - 20-09-2023, 09:44

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