03-10-2023, 16:28
Ich habe nochmal eine rechtliche Frage:
Die Mutter hat wohl einer Inobhutnahme zugestimmt. Ansonsten hätte man ihr Teile des Sorgerechts entziehen müssen, um das durchzusetzen. Das wurde mir vom Jugendamt so erklärt. Außerdem würde die Mutter über den Umgang entscheiden, so habe ich das Jugendamt verstanden und könne Empfehlungen über die Inobhutnahme machen.
Bei mir wäre Töchterchen weiterhin in ihrem sozialen Umfeld. Also Schule, Turnverein, etc. müßte nicht gewechselt werden.
Töchterchen wollte wohl zu mir, konnte sich aber nicht durchsetzen. Damit die nicht zum Vater rennt, ist die etwas weiter weg geschafft worden und kann daher aus logistischen Gründen nicht zur Schule, wurde mir vom JA gesagt. Dem Kind sind also über die Entfernung Hürden gebaut worden, um eigenständig zum Vater zu flüchten. Die Mutter kann bei einer Inobhutnahme empfehlungen für eine geeignete Person abgeben und es hätte sich ja alles beruhigt, wenn die Arschl.... das Kind zu mir gelassen hätten.
Die Mutter wird aber vermutlich alles dafür tuen, damit das Kind nicht beim Vater lebt -- allein schon aus Unterhaltsgründen. So würde ich jetzt auch die aktuelle Situation interpretieren.
Kann das Jugendamt die Inobhutnahme beim dem Vater anordnen, solange die Mutter (alleiniges SO) den Aufenthalt beim Vater ausdrücklich verweigert?
Die Mutter hat wohl einer Inobhutnahme zugestimmt. Ansonsten hätte man ihr Teile des Sorgerechts entziehen müssen, um das durchzusetzen. Das wurde mir vom Jugendamt so erklärt. Außerdem würde die Mutter über den Umgang entscheiden, so habe ich das Jugendamt verstanden und könne Empfehlungen über die Inobhutnahme machen.
Bei mir wäre Töchterchen weiterhin in ihrem sozialen Umfeld. Also Schule, Turnverein, etc. müßte nicht gewechselt werden.
Töchterchen wollte wohl zu mir, konnte sich aber nicht durchsetzen. Damit die nicht zum Vater rennt, ist die etwas weiter weg geschafft worden und kann daher aus logistischen Gründen nicht zur Schule, wurde mir vom JA gesagt. Dem Kind sind also über die Entfernung Hürden gebaut worden, um eigenständig zum Vater zu flüchten. Die Mutter kann bei einer Inobhutnahme empfehlungen für eine geeignete Person abgeben und es hätte sich ja alles beruhigt, wenn die Arschl.... das Kind zu mir gelassen hätten.
Die Mutter wird aber vermutlich alles dafür tuen, damit das Kind nicht beim Vater lebt -- allein schon aus Unterhaltsgründen. So würde ich jetzt auch die aktuelle Situation interpretieren.
Kann das Jugendamt die Inobhutnahme beim dem Vater anordnen, solange die Mutter (alleiniges SO) den Aufenthalt beim Vater ausdrücklich verweigert?