04-10-2023, 10:07
(03-10-2023, 12:15)Alles-durch schrieb: Jetzt habe ich gerade eine Nachricht von der Ex.
Kind befindet sich in vorläufiger inobhutnahme durch das Jugendamt. Umgang kann nicht stattfinden. Mehr weiß ich nicht. Weder seit wann oder warum.
Was mache ich den jetzt?
habe ich dir das nicht angekündigt?
Um überhaupt etwas unternehmen zu können, brauchst du das Sorgerecht. Zuerst. Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hinterher.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, die Situation zu deinem Vorteil zu nutzen. Antrag stellen auf Zuerkennung des Sorgerechts, notfalls per einstweiliger Anordnung. Mit dem Verweis auf das zerrüttete Verhältnis zwischen Kind und Mutter den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gleich hinterher.
Sperrt sich das Gericht, bist du raus. So wie jetzt schon.
Bibel, Jesus Sirach 8.1