05-10-2023, 21:26
Ich habe die Elternvereinbarung über den Wechsel des Lebensmittelpunktes zum Jugendamt gegeben und die Umstände erklärt, die dazu geführt haben.
Ich habe dann mündlich nachgefragt, ob die Sachbearbeiterin glaubt, dass das Kind von der Inobhutnahme abrücken wird, wenn die Eltern sich auf das Konzept einer Probezeit einigen. Danach klang es nicht. Ich habe nach Gewaltvorwürfen gefragt, weil die Mutter da bereits vorbelastet ist und ein solches Ereingnis alles verändert. Ich habe kine Auskunft erhalten. Das Jugendamt hat mir empfohlen mein Informationsrecht gegenüber der Mutter auszuüben
Ich vermute, dass es im Haushalt der Mutter zu Gewalt gekommen ist, als es um die Probezeit ging. Das Kind ist dann vermutlich vom Jugendamt, über die Möglichkeit aufgeklärt worden eine Inobhutnahme verlangen zu können. Töchterchen hat diese dann wohl verlangt. Ob es schläge, einsperren oder sonst was war, weiß ich nicht. Es ist aber vermutlich mehr im Spiel, als ein verbaler Streit zwischen Mutter und Tochter.
Mir wurde vom JA gesagt, dass ich dem Kind die falsche Hoffnung gemacht hätte, dass sie darüber entscheiden könne, wo es lebt. Ich hätte die Elternvereinbarung nicht mit dem Kind ausarbeiten dürfen. Als ich erklärte, dass das durch die Mutter und Gruppentherapeutin innitiiert wurde und ich mit Tatsachen konfrontiert wurde, hieß es, dass sich die Umstände jetzt nicht mehr klären lassen. Mir wurde dann erklärt, dass ein Wechsel des Lebensmittelpunktes sowieso nur über die schrittweise Ausweitung der Umgangszeiten erfolgen könne; also ich die Probezeit vergessen kann. Es klang schwer danach, dass die Gruppentherapeutin (einer sehr bekannten Institution) bereits mit im Spiel ist.
Das Jugendamt teilte mit, dass die Inobhutnahme bis zu 3 Monaten dauern kann. Ich wurde auf das Auskunftsrecht gegenüber der Mutter aufmerksam gemacht. Persönlichen Umgang haben weder Mutter noch Vater, ob und wann dieser stattfindet, wird nächste Woche geklärt. Während der Obhutnahme findet aber in der Regel kein persönlicher Umgang statt. Telefonumgang wird mir 1mal die Woche gewährt. Darüber Hinaus darf das Kind mich anrufen, wenn es dies verlangt. Die Sachbearbeiterin versucht in der nächsten Woche Klärungen vorzunehmen, hat aber den Terminkalender voll.
Mit dem Kind habe ich gesprochen. Es ist in einer intakten Gastfamilie mit Kindern unter gebracht. Es scheint alles ok zu sein, sie ist aber vorsichtig, bei dem was sie sagt und hat mich direkt informiert, dass die mithören.
Ich möchte jetzt die Mutter um Information bitten, um zu erfahren, wie das Kind die Inobhutnahme begründet hat. Insbesondere ob Gewaltvorwürfe bestehen. Die Ex hat mit Sicherheit Ihre Anwältin bereits im Spiel.
Welche konkreten Fragen sollte ich der Ex stellen? Was muss ich wissen und was darf ich an Auskunft verlangen?
Wie verhalte ich mich der Ex gegenüber in Bezug auf die Elternvereinbarung?
Wie mache ich mit dem Jugendamt und der Tochter weiter?
Ich habe dann mündlich nachgefragt, ob die Sachbearbeiterin glaubt, dass das Kind von der Inobhutnahme abrücken wird, wenn die Eltern sich auf das Konzept einer Probezeit einigen. Danach klang es nicht. Ich habe nach Gewaltvorwürfen gefragt, weil die Mutter da bereits vorbelastet ist und ein solches Ereingnis alles verändert. Ich habe kine Auskunft erhalten. Das Jugendamt hat mir empfohlen mein Informationsrecht gegenüber der Mutter auszuüben
Ich vermute, dass es im Haushalt der Mutter zu Gewalt gekommen ist, als es um die Probezeit ging. Das Kind ist dann vermutlich vom Jugendamt, über die Möglichkeit aufgeklärt worden eine Inobhutnahme verlangen zu können. Töchterchen hat diese dann wohl verlangt. Ob es schläge, einsperren oder sonst was war, weiß ich nicht. Es ist aber vermutlich mehr im Spiel, als ein verbaler Streit zwischen Mutter und Tochter.
Mir wurde vom JA gesagt, dass ich dem Kind die falsche Hoffnung gemacht hätte, dass sie darüber entscheiden könne, wo es lebt. Ich hätte die Elternvereinbarung nicht mit dem Kind ausarbeiten dürfen. Als ich erklärte, dass das durch die Mutter und Gruppentherapeutin innitiiert wurde und ich mit Tatsachen konfrontiert wurde, hieß es, dass sich die Umstände jetzt nicht mehr klären lassen. Mir wurde dann erklärt, dass ein Wechsel des Lebensmittelpunktes sowieso nur über die schrittweise Ausweitung der Umgangszeiten erfolgen könne; also ich die Probezeit vergessen kann. Es klang schwer danach, dass die Gruppentherapeutin (einer sehr bekannten Institution) bereits mit im Spiel ist.
Das Jugendamt teilte mit, dass die Inobhutnahme bis zu 3 Monaten dauern kann. Ich wurde auf das Auskunftsrecht gegenüber der Mutter aufmerksam gemacht. Persönlichen Umgang haben weder Mutter noch Vater, ob und wann dieser stattfindet, wird nächste Woche geklärt. Während der Obhutnahme findet aber in der Regel kein persönlicher Umgang statt. Telefonumgang wird mir 1mal die Woche gewährt. Darüber Hinaus darf das Kind mich anrufen, wenn es dies verlangt. Die Sachbearbeiterin versucht in der nächsten Woche Klärungen vorzunehmen, hat aber den Terminkalender voll.
Mit dem Kind habe ich gesprochen. Es ist in einer intakten Gastfamilie mit Kindern unter gebracht. Es scheint alles ok zu sein, sie ist aber vorsichtig, bei dem was sie sagt und hat mich direkt informiert, dass die mithören.
Ich möchte jetzt die Mutter um Information bitten, um zu erfahren, wie das Kind die Inobhutnahme begründet hat. Insbesondere ob Gewaltvorwürfe bestehen. Die Ex hat mit Sicherheit Ihre Anwältin bereits im Spiel.
Welche konkreten Fragen sollte ich der Ex stellen? Was muss ich wissen und was darf ich an Auskunft verlangen?
Wie verhalte ich mich der Ex gegenüber in Bezug auf die Elternvereinbarung?
Wie mache ich mit dem Jugendamt und der Tochter weiter?