05-10-2023, 22:16
(05-10-2023, 21:33)p__ schrieb: Auskunft nach § 1686 BGB. Ist in der Praxis fast nichtexistent und nicht durchzusetzen.
Ich erwarte keine Antwort -- zumindest keine ehrliche.
Ich will mir aber die altbekannten Standartausrede ersparen, "Du hast ja nicht gefragt." oder "Du hättest die Mutter statt das Kind fragen müssen." oder "Du wolltest mich nur ausforschen."......
Fragen sollte ich daher schon -- oder?