07-10-2023, 17:16
Nochmal eine Frage in die Runde.
Nimmt das Jugendamt wirklich ein Kind im Alter von 10 Jahren in die Obhut, wenn es bspw. sagt "ich darf kein Fernsehn". Ich will in Obhut?
Oder muss das Kind triftige Gründe angeben, die das Begründen. Bspw. "die Mama hat mich gehauen. Ich habe angst"
Also wo ist da die Schwelle?
Also wieviel Dreck hat die Ex am stecken?
Ein treffen bei der Therapeutin finde ich gefährlich. Die haben vermutlich beide das Kind veräppelt und werden mir dann erzählen, warum ich alles falsch gemacht habe. So wird dann auch die Stellungnahme aussehen.
Nimmt das Jugendamt wirklich ein Kind im Alter von 10 Jahren in die Obhut, wenn es bspw. sagt "ich darf kein Fernsehn". Ich will in Obhut?
Oder muss das Kind triftige Gründe angeben, die das Begründen. Bspw. "die Mama hat mich gehauen. Ich habe angst"
Also wo ist da die Schwelle?
Also wieviel Dreck hat die Ex am stecken?
Ein treffen bei der Therapeutin finde ich gefährlich. Die haben vermutlich beide das Kind veräppelt und werden mir dann erzählen, warum ich alles falsch gemacht habe. So wird dann auch die Stellungnahme aussehen.