17-10-2023, 19:34
So viel zu verhalten gibts da nicht. Der Verfahrensbeistand wird Stellung nehmen, der Richter wird entscheiden.
Das juristische Vorgehen würde mich interessieren. Erst muss ja die gemeinsame Sorge hergestellt werden, bevor sie nach §1671 BGB der Mutter entzogen werden kann. Oder soll das über §1666 BGB laufen? Geht das überhaupt durch den nichtsorgeberechtigten Vater?
Das juristische Vorgehen würde mich interessieren. Erst muss ja die gemeinsame Sorge hergestellt werden, bevor sie nach §1671 BGB der Mutter entzogen werden kann. Oder soll das über §1666 BGB laufen? Geht das überhaupt durch den nichtsorgeberechtigten Vater?