18-10-2023, 10:34
(17-10-2023, 19:34)p__ schrieb: Das juristische Vorgehen würde mich interessieren. Erst muss ja die gemeinsame Sorge hergestellt werden, bevor sie nach §1671 BGB der Mutter entzogen werden kann. Oder soll das über §1666 BGB laufen?
Das ist nicht formuliert. Es gibt auch 1696 BGB.
Ich denke man kann das auch mit einem "sodann" verknüpfen. Also hintereinander an einem Tag erst das eine und sodann das andere. Vermutlich wird der Mutter das SO entzogen und erstmal für die Dauer des Hauptverfahrens auf das Jugendamt übertragen. Der Vater ist dann sowas wie die Pflegefamilie, wo das Kind in Obhut kommt, während für Mutter und Kind ein Annäherungsprogramm erarbeitet wird. Im Hauptverfahren wird dann per Gutachten geguckt, wo das Kind dauerhaft hin kommt. Das wäre mein Tip für den Verfahrensausgang.
(18-10-2023, 07:38)stayFather87 schrieb: Machst du das alleine oder mit einem Anwalt?
Ich möchte eine neue Stimmung rein bringen und nicht mehr der Aggressor sein. Das geht nur mit Anwalt.