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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt
#1
Ich frage mal nach, weil ich gerade etwas irritiert bin. Und a ich gerne auf Nummer sicher gehe....

- Mit 18 fällt ja eine Beistandschaft weg. Danach gibt´s noch das Recht auf "Beratung"

- Kind wird im Dezember 18

- JA meldet sich schon jetzt zwecks Berechnung ab 18 und will Auskunft vom Vater

Soweit so gut. Was da zu schreiben ist, weiß ich. Was ich verlange, auch.

Ich gehe also richtig in der Annahme, dass das JA - bevor das Kind 18 wird - eine Berechnung (als Beistandschaft) vornehmen kann, bezüglich des Erwachsenenunterhaltes. Sich entsprechend alle notwendigen Unterlagen auch bei der Mutter und dem Kind holt und uns auch eben diese Unterlagen als Auskunft vorlegen muss.

Gemäß den Fall, dass z.B. die Mutter nicht ordnungsgemäß Auskunft gibt, oder sich aus anderen Gründen die Berechnung verzögert oder striitig ist und darüber der 18. Geburtstag des Kindes verstreicht, ist DANACH das JA raus, oder im Sinne der "Beratung" noch drin?
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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 19-10-2023, 18:49

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