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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt
#2
Bis 18 Vertretung, ab 18 Beratung. Wenn du das "drin" nennen willst, sind sie drin.

Es ist üblich, dass sie kurz vor dem 18. Geburtstag nochmal versuchen, viel festzuzurren. Hinsichtlich der Mutter herrscht da aber ein gravierender Interessenkonflikt. Das Jugendamt vertritt die Mutter, die das Kind vertritt. Aber ab 18 ist die Mutter auch selber unterhaltspflichtig. Damit vertritt das Jugendamt zwei Menschen gleichzeitig, die für den Zeitraum den sie regeln wollen einander widerstrebende Interessen haben.
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RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von p__ - 19-10-2023, 21:21

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