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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt
#4
Die vertreten damit einen der Schuldner und den Gläubiger gleichzeitig. Das ist irre und passt damit zwar ins irre Familienrecht, aber man braucht es als weiterer Schuldner nicht hinzunehmen.
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RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von p__ - 19-10-2023, 22:49

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