27-10-2023, 19:47
Ich habe für den aktuellen Monat Kindesunterhalt bezahlt, obwohl das Kind den gesamten Monat in Obhut beim Jugendamt war. Dies habe ich getan weil der Unterhalt tituliert ist und außerdem habe ich erst am Monatsanfang davon erfahren. Es besteht zudem Beistandsschaft durch das Jugendamt.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich für die Obhutnahme einen Kostenbeitrag leisten müsse und ich die Unterhaltszahlungen einstellen solle. Beim Titel hat das Jugendamt einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht erklärt.
Ich habe das Jugendamt gebeten den gezahlten Kindesunterhalt für den aktuellen Monat bei dem Kostenbeitrag anzurechnen oder zumindest die Mutter zur Rückerstattung aufzufordern.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich den Kostenbeitrag leisten müsse und der gezahlte Unterhalt sozusagen Pech ist. Ist solle den ggf. über das Gericht bei der Mutter zurückfordern.
Es kann doch nicht sein, dass das Jugendamt sich den Unterhalt tituliren läßt und mich dadurch zur pünktlichen Zahlung zwingt. Wenn sich die Mutter aber daran ungerechtfertigt bereichert, wollen die damit nichts zu tun haben.
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, dass ich dem Jugendamt erklären kann, dass die für die Rückerstattung bzw. Anrechnung in der Verantwortung stehen. Schließlich ist es auf deren Mist gewachsen, dass ich aus vollstreckbaren Titel und Beistandschaft bezahlen musste.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich für die Obhutnahme einen Kostenbeitrag leisten müsse und ich die Unterhaltszahlungen einstellen solle. Beim Titel hat das Jugendamt einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht erklärt.
Ich habe das Jugendamt gebeten den gezahlten Kindesunterhalt für den aktuellen Monat bei dem Kostenbeitrag anzurechnen oder zumindest die Mutter zur Rückerstattung aufzufordern.
Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, dass ich den Kostenbeitrag leisten müsse und der gezahlte Unterhalt sozusagen Pech ist. Ist solle den ggf. über das Gericht bei der Mutter zurückfordern.
Es kann doch nicht sein, dass das Jugendamt sich den Unterhalt tituliren läßt und mich dadurch zur pünktlichen Zahlung zwingt. Wenn sich die Mutter aber daran ungerechtfertigt bereichert, wollen die damit nichts zu tun haben.
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage, dass ich dem Jugendamt erklären kann, dass die für die Rückerstattung bzw. Anrechnung in der Verantwortung stehen. Schließlich ist es auf deren Mist gewachsen, dass ich aus vollstreckbaren Titel und Beistandschaft bezahlen musste.