28-10-2023, 10:15
Das stimmt ja alles, aber ein bedingungsloser Titel knüpft nicht an Bedingungen, er ist eine davon losgelöste wiederkehrende Schuld. Das ist ja der Witz daran - es braucht keine Begründungen mehr, die Schuld ist davon losgelöst und unbedingt. Es gelten nur die Bedingungen im Titel - zum Beispiel Kindesalter, Laufzeit, Betreuungsperson. Bei Kindesunterhalt braucht die Gläubigerin die meisten dieser Bedingungen nicht akzeptieren, sie können vor Gericht weggeklagt werden. Sie können aber freiwillig akzeptiert werden. Dein Titel ist sicher so eine Standardformulierung ohne Bedingungen.
Natürlich wird kein Unterhalt geschuldet, wenn das Kind Dank Jugendhilfe anderswo untergebracht hat, rechtlich der Wechsel vom BGB ins SGB. Das Jugendamt, die Ex kann Unterhalt dann nicht neu geltend machen, keinen Titel erstellen lassen. Aber was schon vorliegt, ändert sich deshalb nicht. Wäre der Wechsel unbefristet und anhaltend, dann wäre auch der jetzt vorliegende Titel selbst angreifbar, es gibt dann einen Herausgabeanspruch oder er müsste vor Gericht weggeklagt werden.
Das ist die richtige Haltung. Keine Energie in Nebengefechte, auch wenn du dort im Recht bist. Die Mauer muss an ihrem schwächsten Punkt durchbrochen werden. Beim Unterhalt brichst du nicht durch, sondern verlustiert dich auf einem Nebengelände.
Natürlich wird kein Unterhalt geschuldet, wenn das Kind Dank Jugendhilfe anderswo untergebracht hat, rechtlich der Wechsel vom BGB ins SGB. Das Jugendamt, die Ex kann Unterhalt dann nicht neu geltend machen, keinen Titel erstellen lassen. Aber was schon vorliegt, ändert sich deshalb nicht. Wäre der Wechsel unbefristet und anhaltend, dann wäre auch der jetzt vorliegende Titel selbst angreifbar, es gibt dann einen Herausgabeanspruch oder er müsste vor Gericht weggeklagt werden.
Zitat:Ich mache einfach das was das Jugendamt sagt und denke nicht weiter drüber nach, bis sich das mit dem Aufenthalt vom Kind geregelt hat.
Das ist die richtige Haltung. Keine Energie in Nebengefechte, auch wenn du dort im Recht bist. Die Mauer muss an ihrem schwächsten Punkt durchbrochen werden. Beim Unterhalt brichst du nicht durch, sondern verlustiert dich auf einem Nebengelände.