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Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt
#11
Was die Zeit nach der Scheidung angeht:

1. Bezüglich Kindesunterhalt kann die Ex alle 2 Jahre Auskunft verlangen und so jedes Mal sehen, wie sich Dein Einkommen entwickelt hat. Verdienst Du mehr (Bereitschaftsdienste), wird sich der Kindesunterhalt erhöhen

2. Ein Mini-Job würde natürlich auch einkommenserhöhend wirken. Aber unter einer Bedingung kannst Du Dir mit einem Nebenjob weiter helfen, ohne das wieder jemand Anderes an Deinem erwirtschafteten Geld saugt = Du musst einfach die Klappe halten, wenn Du einen Minijob hast ,-) Grund: Ein Mini-Job taucht nirgendwo auf. Z.b. muss er nicht in Deiner Steuererklärung angegeben werden. Und genau die, wollen die bei Auskunft ja sehen. Bei einem Mini-Job führt der Arbeitgeber lediglich pauschale Beiträge an die Knappschaft ab. In diesem Moment ist der Mini-Job steuerlich und sozialversicherungsrechtlich abgegolten. Das heißt, aus den Einnahmen des Mini-Jobs ergeben sich keine weiteren Beitragspflichten in irgendeiner Weise mehr.

Aufgrund dessen, findet niemand heraus (und kein einziger Fall wäre mir in langen Jahren bekannt, wo es anders gewesen wäre), dass Du einen Mini-Job hast! Du darfst halt nur nichts drüber erzählen ,-)
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RE: Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt - von Nappo - 01-11-2023, 16:28

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