15-11-2023, 16:44
Das ist zunächst mal dein Problem, sagt das Unterhaltsrecht. Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, der Unterhaltspflichtige muss sich bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, allen anderen Gründen für seinen Erwerbsaussetzer zumindest ernsthaft und redlich um eine angemessene Anstellung bemühen, um so den Unterhalt leisten zu können.
Das muss er beweisen. Nicht der Berechtigte muss beweisen, dass du zahlen kannst, sondern du musst deine ausgreifenden Bemühungen nachweisen, dein Einkommen wiederzuerlangen. Bei Kurzarbeit bietet sich zum Beispiel auch an, Aufstocker zu werden, wenn du vom Kurzarbeitslohn nichts zahlen kannst. Kurzarbeit ist ja nur Zwangsteilzeit, damit bleibst du auch von Massnahmen der Arbeitsagentur verschont.
Steht Auskunft an, und die letzten Monate Einkommen würden den Unterhalt senken, dann wird man dir erst mal dasselbe sagen, du hättest dich zu bemühen, das bereits erzielte Einkommen wieder zu erziehlen. Es gibt aber auch Chancen auf Herunterstufung bis auf den Mindestunterhalt. Die Anerkennung eines Mangelfalls wird jedoch sehr unwahrscheinlich. Der Mangelfall heisst: Du kannst auch den Mindestunterhalt nicht zahlen.
Das muss er beweisen. Nicht der Berechtigte muss beweisen, dass du zahlen kannst, sondern du musst deine ausgreifenden Bemühungen nachweisen, dein Einkommen wiederzuerlangen. Bei Kurzarbeit bietet sich zum Beispiel auch an, Aufstocker zu werden, wenn du vom Kurzarbeitslohn nichts zahlen kannst. Kurzarbeit ist ja nur Zwangsteilzeit, damit bleibst du auch von Massnahmen der Arbeitsagentur verschont.
Steht Auskunft an, und die letzten Monate Einkommen würden den Unterhalt senken, dann wird man dir erst mal dasselbe sagen, du hättest dich zu bemühen, das bereits erzielte Einkommen wieder zu erziehlen. Es gibt aber auch Chancen auf Herunterstufung bis auf den Mindestunterhalt. Die Anerkennung eines Mangelfalls wird jedoch sehr unwahrscheinlich. Der Mangelfall heisst: Du kannst auch den Mindestunterhalt nicht zahlen.