23-11-2023, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2023, 12:06 von Alles-durch.)
nein!
Mündliche Verhandlung zum einstweiligen Antrag auf Übertrag des Aufenthaltsbestimmungsrechtes steht an und danach Hauptverfahren.
Außerdem hat sich rausgestellt, dass die Mutter nichts schlimmes gemacht hat. Das Kind will dort einfach nicht mehr.
Mündliche Verhandlung zum einstweiligen Antrag auf Übertrag des Aufenthaltsbestimmungsrechtes steht an und danach Hauptverfahren.
Außerdem hat sich rausgestellt, dass die Mutter nichts schlimmes gemacht hat. Das Kind will dort einfach nicht mehr.