24-11-2023, 17:07
Zitieren sollte man nicht, wenn dann unterlegen. Also maximal hinter den Kernsatz eines Antrages in Klammern das Aktenzeichen eines Beschlusses, der denselben Satz sagt.
Wenn der Antrag nicht vom Anwalt, sondern vom Antragssteller selber formuliert ist, kann auch das negativ wirken. Der Richter fühlt sich auf seinem ureigensten Gebiet von einem Laien belehrt. Zumal, wie schon erwähnt, kein Beschluss eine Bindewirkung hat und sich speziell im Familienrecht immer alles per Einzefallbehauptung formlos geknetet wird. Kein "Case Law".
Die Beschlüsse sind am sinnvollsten in ihrer Begründung, aus der sich Ideen und Textbausteine für eigene Anträge verwenden lassen. Dazu sollte man sie aber verstanden haben.
Wenn der Antrag nicht vom Anwalt, sondern vom Antragssteller selber formuliert ist, kann auch das negativ wirken. Der Richter fühlt sich auf seinem ureigensten Gebiet von einem Laien belehrt. Zumal, wie schon erwähnt, kein Beschluss eine Bindewirkung hat und sich speziell im Familienrecht immer alles per Einzefallbehauptung formlos geknetet wird. Kein "Case Law".
Die Beschlüsse sind am sinnvollsten in ihrer Begründung, aus der sich Ideen und Textbausteine für eigene Anträge verwenden lassen. Dazu sollte man sie aber verstanden haben.