24-11-2023, 18:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-11-2023, 18:52 von stayFather87.)
Absolut, so verstehe ich es auch, verweisen auf einen Beschluss. Da hast du recht es gibt Richter die es nicht gerne sehen wenn ein Antragsteller gut vorbereitet ist, so erging es mir im OLG ja auch, wo der Vorsitzende Richter seine „Macht“ demonstriert hat. Ich denke aber mit Anwalt wäre es dasselbe Ergebnis gewesen. Eine Mutter die meckert und mit Schlamm um sich wirft, ist anscheinend noch immer glaubwürdig. Das Verhalten hat sich noch nicht abgenutzt.