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Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt
#7
So. Sache durch. Ich hatte in der Sache dem JA geschrieben, dass mich die Vorgehensweise, den Unterhalt des bald 18 Jahre alt werdenden Kindes etwas "irritiert", wir aber grundsätzlich natürlich auch daran interessiert wären, diesen "neu" berechnet zu sehen. Insofern würde angefragt - während wir hier noch die Auskunft vorbereiten müssten - ob denn das JA auch die Auskünfte von Seiten der Kindesmutter und des Kindes nicht nur sichten, sondern auch notwendigerweise an uns weiter leiten würde?

Das Schreiben ging am 09.10. an das JA raus.

Dann kam lange keine Antwort.

Also hat der Vater vor 14 Tagen die Anforderung i.S. Auskunftserteilung nochmals an die Kindesmutter (noch ist das Kind ja 17) persönlich versendet.

Nun der "Witz"

Mit Schreiben vom 23.11. - also 7 Wochen (!) nach meinem Schreiben an das JA - folgendes zur Freude des Vaters ,-)

"hier wurde Rücksprache mit der Kindesmutter und der nun bald volljährigen Tochter genommen.
Dann ein Hinweis auf die "Beratung" bei Volljährigen.
Danach der Hinweis, dass sie nach meinem Schreiben davon "ausgehen" dass sich nichts Wesentliches am Einkommen des Vaters (EU-Rentner) geändert hat und die Nennung des SB von 1650 €. (Was im Übrigen falsch ist, denn bei ihm wären es 1400 €). Dies sind die Sb bei nicht mehr privilegiert Volljährigen, weshalb wir davon ausgehen, dass die Tochter schon jetzt nicht mehr zuhause wohnt - was wir nicht wussten.

Er könne seine Unterhaltszahlungen ab Januar 2024 einstellen. Schluß. Aus.

Mit Schlusssatz, dass sich ja in Zukunft aber noch was ändern könnte, etc bla bla

Tja, wenn Mami plötzlich auch Auskunft geben muss und das entfremdete Kind auch, wird´s plötzlich still im Walde.
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RE: Frage zur Unterhaltsberechnung ab 18 - Auskunft Jugendamt - von Nappo - 01-12-2023, 13:02

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