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Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt
#2
Berufsbedingte Aufwendungen nur mit Nachweis, je nach OLG auch gar nicht. Schulden in der Regel irrelevant. Wird aber wenig ändern, es bleibt Tabellenstufe 5, da zwei Unterhaltsberechtigte. Die 400 stimmen also erst einmal, ab 1.1. Januar voraussichtlich 440 EUR.

Betreuungsunterhalt zwischen 1120 Mindestsatz und 1230. Da der sich aber 1.1. sicher auch erhöht, dann wohl die Obergrenze 1230. Aber auch das hängt vom OLG ab. Der Erwerbstätigenbonus wird heutzutage oft nicht mehr automatisch gegeben. Und schliesslich ist auch eventuelles Elterngeld teilweise zu berücksichtigen und eventuell erhöhte Wohnkosten. Im Selbstbehalt sind zum Zeit 520 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Wenn deine 640 EUR ortsüblich für eine normalgrosse Wohnung sind, würden die den Selbstbehalt vielleicht erhöhen. Sowas muss aber oft gerichtlich durchgesetzt werden.

Steuerlich ist Kindesunterhalt irrelevant, in der offfiziellen Einkommensstatistik zählt er konsequenterweise bei dir als Konsumausgabe und bei der Mutter als nichtexistent. Kein Witz. Betreuungsunterhalt: https://www.fachanwalt.de/ratgeber/kein-...che-mutter
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RE: Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt - von p__ - 03-12-2023, 19:29
Trennungsunterhalt nicht Verheiratet - von dkj - 07-12-2023, 19:39

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