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Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt
#3
Altersvorsorge:
- Das einfachste: ETF Sparplan anlegen (JA will Belege dafür: Überweisungsbelege der letzten 3 Monate), ich würde an deiner Stelle gleich mehr als 6% deines Bruttos nutzen. Wäre mal interessant, wie das JA darauf reagiert. Im Worst-Case wird es einfach nicht beachtet.

Berufsbedingte Aufwendungen:
- Müssen nachgewiesen werden. 150€/Monat erscheinen mir relativ hoch, sofern der Fahrtweg noch nicht drin ist - denke auf jeden Fall an die Pendlerpauschale. Im Unterhaltsrecht zählen Hin- & Rückfahrt!

Warmmiete:
- Mit großem Wohlwollen beim JA erreichen, dass man deinen Selbstbehalt um diese Differenz der höheren Miete erhöht. Bei 640€ sehe ich aber keine Möglichkeit - oft kommt dann so etwas wie: "Die Wohnung ist zu groß für Sie, bitte suchen Sie sich eine kleinere/günstigere."

Betreuungsunterhalt/Elterngeld:
Die Mutter kann von sich aus auf den Betreuungsunterhalt verzichten - wenn sie es will/kann. Sie wird evenuell Elterngeld beziehen, dann würde die Rechnung anders aussehen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt - von BlauerWolf - 03-12-2023, 20:55
Trennungsunterhalt nicht Verheiratet - von dkj - 07-12-2023, 19:39

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