07-12-2023, 20:00
Thema des identischen Falls vereinigt.
Der aktuelle Mindestanspruch steht in der Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt D. "Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 I BGB". Mindestens 1.120 EUR, wird sich aber zum 1.1. sicher erhöhen. Dein Selbstbehalt liegt bei 1.510 EUR. Massgeblich ist das letzte Einkommen. Die Details wie die Einbeziehung eines Elterngeldanspruchs will ich nicht alle aufzählen.
Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den Betrag, der einem Ehegatten in gleicher Lage zustünde. Dies hat der Verpflichtete darzulegen.
Der aktuelle Mindestanspruch steht in der Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt D. "Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 I BGB". Mindestens 1.120 EUR, wird sich aber zum 1.1. sicher erhöhen. Dein Selbstbehalt liegt bei 1.510 EUR. Massgeblich ist das letzte Einkommen. Die Details wie die Einbeziehung eines Elterngeldanspruchs will ich nicht alle aufzählen.
Der Anspruch nach § 1615l BGB ist begrenzt auf den Betrag, der einem Ehegatten in gleicher Lage zustünde. Dies hat der Verpflichtete darzulegen.