13-12-2023, 11:54
https://www.transparent-beraten.de/riest...scheidung/
Nach einer Scheidung geht die Kinderzulage grundsätzlich an den Ehepartner, der auch das Kindergeld erhält. Ändert sich der Kindergeldanspruch nach der Scheidung, müssen die Eltern dies der entsprechenden Zulagenstelle und dem Riester-Vertragspartner mitteilen. Beide Partner müssen dann neue Zulagen-Formulare ausfüllen. Die Kinderzulage wird auf den einzuzahlenden Eigenanteil angerechnet. Mit der Neuverteilung der Zulage ändert sich daher meist auch die Höhe der Summe, welche die ehemaligen Partner monatlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
https://www.continentale.de/documents/16...e-SC10.pdf
Grundsätzliche Info zum Kinderzschlag
Ich weiß leider auch nicht, was bei fehlender Unterschrift "passiert". Insofern würde ich das Ding ausfüllen, den Kindergeldbescheid beilegen und ein Begleitschreiben machen, dass kein Kontakt zur Mutter bestünde und keine Möglichkeit, die Unterschrift einzuholen.
Dann wird der Mutter ohnehin der Zuschlag gestrichen und sie wird von der Versicherung angeschrieben. Vielleicht ist in diesem Moment die Chance auf die Unterschrift größer, weil die Versicherung die Unterschrift einfordert, statt Du selbst
Nach einer Scheidung geht die Kinderzulage grundsätzlich an den Ehepartner, der auch das Kindergeld erhält. Ändert sich der Kindergeldanspruch nach der Scheidung, müssen die Eltern dies der entsprechenden Zulagenstelle und dem Riester-Vertragspartner mitteilen. Beide Partner müssen dann neue Zulagen-Formulare ausfüllen. Die Kinderzulage wird auf den einzuzahlenden Eigenanteil angerechnet. Mit der Neuverteilung der Zulage ändert sich daher meist auch die Höhe der Summe, welche die ehemaligen Partner monatlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
https://www.continentale.de/documents/16...e-SC10.pdf
Grundsätzliche Info zum Kinderzschlag
Ich weiß leider auch nicht, was bei fehlender Unterschrift "passiert". Insofern würde ich das Ding ausfüllen, den Kindergeldbescheid beilegen und ein Begleitschreiben machen, dass kein Kontakt zur Mutter bestünde und keine Möglichkeit, die Unterschrift einzuholen.
Dann wird der Mutter ohnehin der Zuschlag gestrichen und sie wird von der Versicherung angeschrieben. Vielleicht ist in diesem Moment die Chance auf die Unterschrift größer, weil die Versicherung die Unterschrift einfordert, statt Du selbst