14-12-2023, 15:50
(14-12-2023, 15:31)Axel5 schrieb: Ich habe bereits versucht Unterhaltsvorschuss für den Sohn zu bekommen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil es sich um "aufgeteilt Kinder" handelt.
Wusste ich gar nicht, dass die das dann ablehnen. Es scheint Beschlüsse dazu zu geben, etwa VG Bayreuth, Urteil v. 21.07.2021 – B 8 K 20.633. Ich habe aber keine Zeit, die 13 Seiten durchzuackern um zu sehen was genau die Voraussetzungen und Umgehungsmöglichkeiten sind. Das Urteil ist online, guck mal selbst https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pd...?all=False
Im Leitfaden wird ohne weitere Begündung behauptet:
"Ein Sonderfall sind unter diesem Aspekt die „aufgeteilten“ Kinder. Es besteht kein Unterhaltsvorschussanspruch, wenn beide Eltern die gleiche Anzahl von gemeinsamen Kindern (also Geschwister) bei sich versorgen und dazu auch tatsächlich in der Lage sind." Bist du das wirklich? Definierts ja nicht, also kannst du das ja mal behaupten.
Zitat:Wenn nicht, wird diese Tatsache dann irgendwie beim Selbstbehalt berücksichtigt?
Beim Selbstbehalt nicht, aber bei der Berechnung. Da du auch den Barunterhalt für Kind 1 selbst decken musst, kannst du einen Betreuungsbonus geltend machen oder eben versuchen, diesen Unterhalt so einzurechnen wie für Kind 2. Warum stockt die Mutter nicht auf, um Unterhalt zu bezahlen?