20-12-2023, 18:05
Verlinkungen, die mir Google News unter den ersten 40 Treffern präsentiert bei der Suche nach "Düsseldorfer Tabelle 2024":
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...17852.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...20102.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...20099.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ne...19810.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19968.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19771.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlbe...19746.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-d...19660.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-d...19727.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erhebl...19644.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19031.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19745.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesseldorfer_tabelle
Das sind sagenhafte 13 Links nur auf diesen Anwaltshaufen, 32,5%, fast ein Drittel der gesamten Trefferliste. Sowas ist bezahlter Spam und Betrug, denn das sind keine Nachrichtenseiten sondern Anwaltswerbung.
Als Mietmäuler preisen sich darin unter anderem Frau Alberth, Herr Tietze, Frau Lechner, Herr Rambow, Herr Schmidt, Herr Worms, Frau Böge, Frau Kopf, Herr Jäger, Herr Schmid, Frau Köllner an, die alle dazu aufrufen, doch gleich den neuen Unterhalt durch sie (kostenpflichtig) überprüfen zu lassen. Eigene Inhalte liefern sie nicht, die Inhalte der Düsseldorfer Tabelle werden im wesentlichen weitergereicht, meist per cut & paste, plus Selbstwerbung. Man hat § 43b BRAO mit den Jahren bis zur Unkenntlichkeit verdreht, weggelogen und abgeschliffen. Darin steht z.B. "Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist." - genau das tun sie aber, unten ist das Textfeld schon parat für den Auftrag im Einzelfall.
Ich bin alle durchgegangen, denn ich kritisiere nicht unbegründet und rotze nicht blind auf Anwälte. Der interessanteste Punkt ist vielleicht, dass sich die Ehrlosen beim Fischen nach Mandanten in ihren Schlusssätzen sehr auf Unterhaltspflichtige konzentrieren. Das ist der grösste und verzweifeltste Pool, in dem sie fischen, weil Unterhaltsberechtigte häufig auf Steuerzahlerkosten vom Jugendamtsbeistand vertreten werden und damit als potentielle Mandanten ausfallen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...17852.html
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/zahlbe...19746.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-d...19660.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-d...19727.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erhebl...19644.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19031.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesse...19745.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/duesseldorfer_tabelle
Das sind sagenhafte 13 Links nur auf diesen Anwaltshaufen, 32,5%, fast ein Drittel der gesamten Trefferliste. Sowas ist bezahlter Spam und Betrug, denn das sind keine Nachrichtenseiten sondern Anwaltswerbung.
Als Mietmäuler preisen sich darin unter anderem Frau Alberth, Herr Tietze, Frau Lechner, Herr Rambow, Herr Schmidt, Herr Worms, Frau Böge, Frau Kopf, Herr Jäger, Herr Schmid, Frau Köllner an, die alle dazu aufrufen, doch gleich den neuen Unterhalt durch sie (kostenpflichtig) überprüfen zu lassen. Eigene Inhalte liefern sie nicht, die Inhalte der Düsseldorfer Tabelle werden im wesentlichen weitergereicht, meist per cut & paste, plus Selbstwerbung. Man hat § 43b BRAO mit den Jahren bis zur Unkenntlichkeit verdreht, weggelogen und abgeschliffen. Darin steht z.B. "Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist." - genau das tun sie aber, unten ist das Textfeld schon parat für den Auftrag im Einzelfall.
Ich bin alle durchgegangen, denn ich kritisiere nicht unbegründet und rotze nicht blind auf Anwälte. Der interessanteste Punkt ist vielleicht, dass sich die Ehrlosen beim Fischen nach Mandanten in ihren Schlusssätzen sehr auf Unterhaltspflichtige konzentrieren. Das ist der grösste und verzweifeltste Pool, in dem sie fischen, weil Unterhaltsberechtigte häufig auf Steuerzahlerkosten vom Jugendamtsbeistand vertreten werden und damit als potentielle Mandanten ausfallen.