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Frage zu Umgangskosten
#2
Kindereinkommen wird auch angerechnet.
auf den Bedarf der BG. Man könnte allenfalls argumentieren, das Kind darf auf Geheiß des anderen Elternteils (Vermögenssorge) nichts von dem Einkommen aus der Haupt-BG in die temporäre BG mitbringen. Genauso wie den gezahlten Unterhalt an das Kind. Das sind dann nicht bereite Mittel. Könnte dann aber auch auf eine sozialgerichtliche Klärung hinauslaufen.Ja, ansonsten ist mit 18 Schicht. Es gab wohl mal Einzelfälle, wo das volljährige Kind Teil der temp. BG bleiben durfte. Vielleicht habe ich da mal etwas dazu im Forum Gerichtsurteile eingestellt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Frage zu Umgangskosten - von pudding - 31-01-2024, 14:01
RE: Frage zu Umgangskosten - von Sixteen Tons - 31-01-2024, 21:32
RE: Frage zu Umgangskosten - von pudding - 03-02-2024, 16:33
RE: Frage zu Umgangskosten - von Sixteen Tons - 13-02-2024, 20:38

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