09-02-2024, 07:49
Habt ihr das "Wechselmodell" denn gerichtlich in einer Umgangsvereinbarung festgehalten ?
Ich vermute "Sie" wird, wie du ja schon geschrieben hast, dir langsam den Sohn "entziehen", danach dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich einklagen.
Ich vermute "Sie" wird, wie du ja schon geschrieben hast, dir langsam den Sohn "entziehen", danach dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich einklagen.