09-02-2024, 08:57
Wir haben das Wechselmodell in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgesetzt. Bei Scheidung wurde dies als das derzeit laufende Modell erwähnt und protokolliert.
Wie gehe ich denn damit um, wenn sie ihn mir an mir zustehenden Tagen nicht geben will, weil sie angeblich einen Geburtstag hat. Oder an Tagen an denen wir getauscht haben, plötzlich der Meinung ist ich dürfe ihn doch nicht abholen?
Wäre es sinnvoll die Scheidung anzufechten, um Zeit zu gewinnen. Es ist noch eine Woche Zeit bis sie rechtskräftig ist. Welche Auswirkungen hätte dies.
Wie gehe ich denn damit um, wenn sie ihn mir an mir zustehenden Tagen nicht geben will, weil sie angeblich einen Geburtstag hat. Oder an Tagen an denen wir getauscht haben, plötzlich der Meinung ist ich dürfe ihn doch nicht abholen?
Wäre es sinnvoll die Scheidung anzufechten, um Zeit zu gewinnen. Es ist noch eine Woche Zeit bis sie rechtskräftig ist. Welche Auswirkungen hätte dies.