09-02-2024, 10:17
Also ich kann nur sagen , dass in unserer Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Kinderbetreuung drin gewesen ist.
Vollkommen Wertlos da nicht "vollstreckbar", darauf hat uns der Notar schon hingewiesen.
Die Betreuung der gemeinsamen Kinder wurde dann zunehmend gedrosselt da der Unterhalt im Wechselmodell ja quasi gegeneinander aufgerechnet wird.
Schlecht für die finanziell knappe EX.
Am besten setzt man die Kinderbetreuung in einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung um, die ist dann vollstreckbar.
Vollkommen Wertlos da nicht "vollstreckbar", darauf hat uns der Notar schon hingewiesen.
Die Betreuung der gemeinsamen Kinder wurde dann zunehmend gedrosselt da der Unterhalt im Wechselmodell ja quasi gegeneinander aufgerechnet wird.
Schlecht für die finanziell knappe EX.
Am besten setzt man die Kinderbetreuung in einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung um, die ist dann vollstreckbar.