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von Wechselmodell zum nichts
#10
Zitat: Rein objektiv betrachtet, bin ich eigentlich ganz gut aufgestellt. ich habe mich immer hauptsächlich um unseren Sohn gekümmert. Erfülle das volle Förderprinzip. Kann ihn von beruf her immer betreuen. Bin voll im Homeoffice. Habe immer auf Kommunikation und Beratungen gesetzt.

Das ist Deine Argumentationsgrundlage. Nicht - wie es schon erwähnt wurde - die Gewalt gegen Dich und die Defizite der Mutter, die Dir sowieso niemand abkaufen (will).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist natürlich nicht wertlos. Ich habe da auch schon selbst viel Unsinn von Notaren vernommen. Somit ist auch die gerichtlich gebilligte Wechselmodellvereinbarung nicht grundsätzlich wertlos. Sie wertlos zu machen, versucht gerade die Ex, in Verfolgung ihrer (Umzugs-)Ziele.

Da der Umzug räumlich eine Entfernung darstellen wird, die ein Wechselmodell nicht mehr möglich macht, verbleibt Dir nur der Antrag auf das alleinige ABR. Mit eben den o.g. zitierten Argumenten. Ob das bei einem 4-jährigen Kind zu Gunsten eines Vaters klappt, steht in den Sternen, aber in Ermangelung einer Alternative, verbleibt Dir keine andere Art der Antragstellung.

Scheitert diese, bricht man das Ganze herunter auf "normale Umgangszeiten". Begeht man aber den Fehler - wie es trotzdem leider oft empfohlen wird - und beantragt vor diesem Hintergrund irgendwie die Aufrechterhaltung des WM, und fliegt einem dies um die Ohren - was zu 99% der Fall sein wird - ist das Pulver verschossen. Das umswitchen auf einen dann folgenden Antrag auf Übertragung des ABR, ist das Papier nicht wert.

Leider muss man also mit dem schärfsten Schwert sofort schlagen. Klappt das nicht, gibt es Orientierung nach unten. Zusätzlich wäre noch anzubringen die Sache mit "Kontinuität, sozialem Umfeld etc bla."

Hier ist es aber nun auch so, dass Du Deinen Anwalt stark unter Beobachtung setzen musst. Ist das einer von denen, der dem eigenen Vorhaben nicht folgen will und La-La Schriftsätze auf setzt, der von vorneherein abwiegelt und Erfolglosigkeit von vorneherein suggeriert, ist er der Falsche.

Und dann geh mal davon aus, dass es mit der Instanz des Amtsgerichts nicht zu einem Ende kommt. Solche Fälle landen immer vor dem OLG. Auch da muss der Anwalt bereit sein, diesen Gang zu gehen und vollmundige Bekundungen reichen da nicht, wenn er in der Verhandlung an fängt, von Vergleichen zu schwafeln. Dann musst Du den einfangen und dafür haben viele dann auch nicht den Mut. 

Um Deine Rest-Chancen zu nutzen, musst Du sehr konsequent und gut argumentierend vor gehen. Du hast nur diesen einen Schuss frei.
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von Wechselmodell zum nichts - von donaldo - 09-02-2024, 01:17
RE: von Wechselmodell zum nichts - von modgott - 09-02-2024, 07:49
RE: von Wechselmodell zum nichts - von donaldo - 09-02-2024, 08:57
RE: von Wechselmodell zum nichts - von modgott - 09-02-2024, 10:17
RE: von Wechselmodell zum nichts - von p__ - 09-02-2024, 10:32
RE: von Wechselmodell zum nichts - von donaldo - 09-02-2024, 10:49
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RE: von Wechselmodell zum nichts - von donaldo - 05-03-2024, 23:11
RE: von Wechselmodell zum nichts - von anydad - 09-03-2024, 15:54
RE: von Wechselmodell zum nichts - von MrBean - 12-03-2024, 23:37

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