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Abänderung KU Titel
#7
O.k. Danke! Ich kann nur auf eigene Erfahrung verweisen. Wird bisschen länger ,-)


Die Gretchenfrage hat p nun schon gestellt. Ist das vor Gericht? Ich denke aber, Du hättest das sonst schon erwähnt.


Ich habe hier vor einigen Jahren einmal eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach Mediation erstellt, welche das Thema Kindesunterhalt mit einschloss. Diese wurde notwendigerweise notariell beglaubigt.


Etwa drei Jahre später erhielt der Vater Post vom Jugendamt, weil die Mutter dort auf schlug um sich nach § 18 SGB VIII „beraten“ zu lassen. Man forderte den Vater auf, Auskunft zu geben und das somit der Unterhalt entsprechend anzupassen sei. Der Vater kam dann nachvollziehbar zu mir, da wir ja die Vereinbarung gemacht hatten.


Daraufhin führte ich den Schriftverkehr mit dem JA, nicht ohne zeitintensiv und BGH-Urteile raus suchend, mit denen rum zu zocken. Das Ganze mündete darin, dass sich JA und Mutter zurück zogen.


Hier muss man anmerken, dass man sich sehr genau den Text der gesamten (!) Vereinbarung ansehen muss, weil da ein falsches Wörtchen schon reichen kann, dass einem das Ding um die Ohren fliegt.


Wieder einige Jahre später – das war kürzlich – erhält der Vater erneut Post vom JA. Wieder schlägt die Mutter dort auf. Das JA verlangt Auskunft über das Einkommen des Vaters.


Daraufhin verweise ich auf den vergangenen Schriftverkehr und ebenso darauf, dass das JA, bzw. die Mutter, gar keine Auskunftspflicht herleiten könne, da diese aufgrund der Vereinbarung sich als „Pflicht“ nicht ableiten ließe. Dies mit dem Verweis, dass wenn die Mutter mehr Unterhalt wolle, diese schlicht gegen die Vereinbarung klage müsse.


Aus diesen Vereinbarungen muss z.B. hervor gehen, dass es sich „um eine abschließende und gemeinsam vereinbarte unabänderliche Regelung“ handelt. Ein Amtsgericht (Königstein) hat einmal in einer solchen Sache festgestellt, „dass es sich um eine wirksame konkludente Vereinbarung zwischen den Eltern handelt“ und einen Antrag einer Mutter abgelehnt.


Weiterhin wird bei Anträgen auf Abänderung solcher Urkunden darauf gerne abgestellt, es handele sich um „eine schwerwiegende Veränderung der Vertragsgrundlage, wobei diese dann unerheblich ist, wenn ein Festhalten an der Vereinbarung nicht unzumutbar ist.“ BGH vom 11.02.2025 XII ZB 66/14.


Eine Abänderung müsste sich berufen auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) Der aber seinerzeit festgelegte Anspruch beider Parteien entsprach den Vorstellungen Beider.


Das BGH sagt: Wer die Abänderbarkeit eines Vertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung explizit ausgeschlossen hat, kann sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund geänderter Rechtslage nicht berufen.


Hier ist es also wichtig zu sehen, ob die Vereinbarung tatsächlich einen expliziten Ausschluss her gibt.


Eines gibt es aber ganz klar zu bedenken! Regelungen in Scheidungsfolgenvereinbarungen bezüglich Kindesunterhalt sind sehr selten, wenn sie von „der Norm“ abweichen.
Das wäre also hier der dynamische Titel und die Düsseldorfer Tabelle.


Viele Mediatoren und Notare trauen sich an das Thema gar nicht erst ran. Mir war das egal und ich war da wohl auch eine Ausnahme.


Meist geht es um Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt.


Denn am Ende des Tages hast Du ein enorm hohes Prozessrisiko, in dem Dir jeder Richter dieses Ding i.S. Kindesunterhalt um die Ohren hauen kann. Das wäre nicht das erste Mal. Und hier einen Anwalt zu finden, der bereit ist, sich damit ausführlich auseinander zu setzen.... Naja....


Ich hatte die Zockerei mit dem Jugendamt gewonnen. Ob das vor Gericht auch geklappt hätte, steht in den Sternen. Und ich bin da offen gestanden skeptisch.


Ein Hinweis in Richtung Mutter, dass eine Abänderungsklage – die ja auch dauern dürfte – auch ein Kind betrifft, dass schon 17 ist und bei Beschluss des Verfahrens vielleicht schon 18, könnte für die Mutter zum Rohrkrepierer werden denn, vorausgesetzt sie verdient eigenes Geld, gelten dann die Regelungen des Erwachsenenunterhalts und dann könnte der Schuss für die Mutter nach hinten los gehen.
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Abänderung KU Titel - von emre - 10-02-2024, 12:44
RE: Abänderung KU Titel - von p__ - 10-02-2024, 14:20
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RE: Abänderung KU Titel - von Nappo - 10-02-2024, 14:28
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RE: Abänderung KU Titel - von Austriake - 10-10-2024, 18:57
RE: Abänderung KU Titel - von emre - 12-11-2024, 20:13
RE: Abänderung KU Titel - von p__ - 12-11-2024, 21:25

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