Hi auch hier -aus eigener Erfahrung-:
Chancen, gering, gegen Null.
Vereinbarungen "zu Lasten des Kindesunterhalts" sind in einer Scheidungsfolgenvereinbarung generell nicht gültig vor Gericht.
Zu dem verstößt das ja auch gegen BGB 1605 "Auskunftspflicht", die ja eben dazu dient einander Auskunft zu geben, das zerpflügt die jeder Rechtsanwalt.
Es könnte ja sein, wovon ich ausgehe dem Wortlaut nach, dass du jetzt viel mehr verdienst und den Kindern mehr Unterhalt zustünde, worauf deine Ex dann wohl pochen wird, auch wenn du nicht mehr verdienen solltest.
Selbst ausgedachte Vereinbarungen werden gerade was die Kinder betrifft vor Gericht seltenst anerkkannt, du würdest damit ja die Unterhaltspflicht unterwandern und da sind die Richter gnadenlos.
Alle sgute dir und euch
Chancen, gering, gegen Null.
Vereinbarungen "zu Lasten des Kindesunterhalts" sind in einer Scheidungsfolgenvereinbarung generell nicht gültig vor Gericht.
Zu dem verstößt das ja auch gegen BGB 1605 "Auskunftspflicht", die ja eben dazu dient einander Auskunft zu geben, das zerpflügt die jeder Rechtsanwalt.
Es könnte ja sein, wovon ich ausgehe dem Wortlaut nach, dass du jetzt viel mehr verdienst und den Kindern mehr Unterhalt zustünde, worauf deine Ex dann wohl pochen wird, auch wenn du nicht mehr verdienen solltest.
Selbst ausgedachte Vereinbarungen werden gerade was die Kinder betrifft vor Gericht seltenst anerkkannt, du würdest damit ja die Unterhaltspflicht unterwandern und da sind die Richter gnadenlos.
Alle sgute dir und euch
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