30-03-2024, 23:46
(09-02-2024, 11:21)modgott schrieb: In unserem Fall und ich gehe davon aus, dass es bei dir nicht anders sein wird, ordnet das Gericht ein "Familienpsycholgisches Gutachten" an.
Das Gutachten liegt so bei 8000€ der Ausgang ...ungewiss...als Vater schwierige Sache.
In meinem Fall war es so das ich unser Kind nach dem Auszug der Kindesbesitzerin, in einem Zeitraum von etwa 10 Jahren, bis zur Volljährigkeit genau zwei mal gesehen habe. In beiden Fällen diente der Besuch zum Abholen noch bei mir lagernder Sachen.
Verfahren, die dafür notwendigen Nerven, Lebenszeit und entsprechende Kosten habe ich mir erspart.
Auch so kann man das machen.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.