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Abtretungsvertrag, Beschwerde Datenschutz, Titel wertlos?
#1
Hallo,
ich habe lange nichts geschrieben. Heute möchte ich mal berichten, wie meine Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz verläuft.
Die Ausgangslage: Es fließt UHV, Mangelfall. Seit längerer Zeit diskutiere ich mit dem Beistand über die Anerkennung meiner Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Auto bei der Bereinigung meines Einkommens wegen der von mir geforderten Reduzierung der Unterhaltszahlungen wegen geringerem Einkommen seit über einem Jahr.
Die Fahrtkosten werden weiterhin auf 15% gedeckelt, obwohl ich nachgewiesen habe, dass mein Arbeitsweg mit dem ÖPNV insgesamt mehr als 3 std/Tag betragen würde. Das soll hier aber nicht das Thema sein.

Ich habe im Laufe der Verhandlungen mit dem Beistand auch mal einfach weniger bezahlt, soviel wie ich meiner Meinung nach bezahlen müsste. Dadurch ist ein Rückstand aufgelaufen. Im Zuge des Schriftwechsels gab es ein Schreiben, in dem u.a. dieser Rückstand angemahnt wurde. Dieses Schreiben wurde an die KM weiter geleitet. Das finde ich nicht in Ordnung. Das UhVorschG ist ja unter anderem gerade dazu da, die Elternebene was den Unterhalt anbelangt zu befrieden. Deshalb gehen die Ansprüche auf das Land über und die KM hat keinen Stress.
Ich habe darauf hin bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Beschwerde eingelegt. Der Vorgang wurde geprüft und es stellte sich heraus, dass der Beistand nur deshalt dazu berechtigt gewesen wäre, dies der KM mitzuteilen, weil es einen Abtretungsvertrag zwischen dem Land und der KM, als gesetzl. Vertr. des Kindes gibt, bei dem die an das Land (UHV-Kasse) übergegangenen Ansprüche auf das Kind rückübertragen wurden. Das ist wohl übliche Praxis. Damit ist der Beistand als Vertreter des Kindes berechtigt den Unterhalt einzufordern und mit der KM darüber zu kommunizieren.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ich als Sorgeberechtigter dem Vertrag hätte zustimmen müssen. Diese Zustimmung sollte nun nachgeholt werden, ich habe dies aber aus o. g. Gründen abgelehnt.

Nun ist mein Mittlerer volljährig und die UHV-Kasse, als Vertreter des Landes möchte den Rückstand eintreiben und droht mit Vollstreckung.

Jetzt wird's für alle interessant, die einem solchen Abtretungsvertrag bislang nicht (nachträglich) zugestimmt haben. Ich habe mir mal die Jugendamtsurkunde genauer angesehen, dort verpflichte ich mich dem Kind. Das macht Sinn, wenn der Beistand, als Vertreter des Kindes vollstrecken möchte. Der Rückstand bei der UHV-Kasse sind aber nun Ansprüche des Landes an mich, weil durch UHV übergegangen. Die Rückübertragung des Anspruches auf das Kind ist durch meine fehlende Zustimmung nichtig.

Sehe ich das richtig, dass die UHV-Kasse mit dem Titel gar nichts anfangen kann, weil es sich ja nicht um Ansprüche des Kindes handelt?

(Bitte nur Meinungsäußerung, Rechtsberatung dürfen ja nur Anwälte)
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Abtretungsvertrag, Beschwerde Datenschutz, Titel wertlos? - von Marcus - 18-04-2024, 23:50

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