19-04-2024, 13:15
Versteh ich nicht ganz. Bei Unterhaltsvorschusszahlung zahlt das Jugendamt an das Kind im Tausch gegen das Recht, die gezahlten Beträge selbst und seinerseits beim Pflichtigen einzufordern. Soweit schreibst du es auch selbst. Die übertragen das nicht zurück ans Kind. Zumindest hier nicht. Die fordern das selber ein. Auch wenn das Kind längst 18 ist. In eigenem Namen, auf eigene Rechnung, ohne weitere Unterschriften. Warum sollten sie ihre ausstehenden Gelder an das Kind verschenken?
Ab 18 kann das Kind -ebenfalls ohne irgendeine Übertragung oder Unterschrift- selber beim Pflichtigen den Teilbetrag einfordern, der tituliert war minus den Unterhaltsvorschuss. Soweit er nicht vom Pflichtigen mit seinen Unterhaltszahlungen bedient wurde.
Ab 18 kann das Kind -ebenfalls ohne irgendeine Übertragung oder Unterschrift- selber beim Pflichtigen den Teilbetrag einfordern, der tituliert war minus den Unterhaltsvorschuss. Soweit er nicht vom Pflichtigen mit seinen Unterhaltszahlungen bedient wurde.