11-06-2024, 09:51
Die Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsleistungen ist absurd, aber eben Rechtssprechung. In Beschlüssen der oberen Gerichte dürfte das schon eine Million mal so geschrieben worden sein. Was jüngeres vom BGH zum Beispiel: Beschluss vom 21.10.2020 Az. XII ZB 201/19 - entschieden wird dazu nach viel vor, weil die Rechtspflege ständig Spezialfälle generiert, für die natürlich dann wieder teure Juristen lange Begründungen schreiben, so wie im genannten Beschluss.