11-06-2024, 11:16
Ok, dass würde meine Ansicht bestätigen, da die Halbweisenrente in dem Urteil voll dem Unterhalt angerechnet wird. Das Kindergeld ist für mich eine Ausnahme, da es das Kind nicht direkt beziehen darf und es für beide Elternteile eine Unterstützung sein soll. Daher 50/50.
Mich wundert, dass dieses Thema noch niemand kongret angegegangen ist. Ich verbleibe suchend.....
Mich wundert, dass dieses Thema noch niemand kongret angegegangen ist. Ich verbleibe suchend.....