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Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen.
#1
Hallo zusammen,

ich bezahle freiwillig Kindesunterhalt nach der 9. Stufe in der DD-Tabelle für zwei Kinder nebst Mehrbedarf und Sonderbedarf. Die Mutter lebt komplett von diesen Unterhaltszahlungen und dem Kindergeld. Mein Gesamtbrutto als Angesteller liegt weit im sechsstelligen Bereich. Bisher haben wir uns außergerichtlich einigen können und ich wurde von ihr direkt nach der Trennung vor einem Jahr schriftlich zum Unterhalt und Einkommensoffenlegung aufgefordert.

Da ich aktuell hohe berufliche Aufwendungen habe und finanziell meine Zukunft ordentlich planen muss, wollte ich mich mit euch über sinnvolle und realistische Annahmen bei dem bereinigten Netto bei einem Gutverdiener austauschen. Leider waren meine bisherigen Anwälte (Spezialisierung Familienrecht...) ein Totalreinfall und nicht wirklich kompetent bei diesem Thema. Anscheinend kann man(n) bei Zahlungen, die über den Mindestunterhalt hinausgehen, einiges von seinem Netto bereinigen lassen.

Ich bin gespannt auf eure Kommentare zu den folgenden Punkten. Vielleicht könnt ihr diese Liste auch ergänzen? Danke euch!

Vermögensaufbau:

1. Obacht beim Investieren: Wer hier anscheinend ein Aktiendepot mit einer Dividendenstrategie fährt, der hat die falsche Entscheidung getroffen, da alle Dividenden direkt besteuert werden und als unterhaltsrelevantes Einkommen gelten. Ein thesaurierender Aktien-ETF (also einer, der nicht ausschüttet) wäre hier die bessere Wahl. Die Realisierung der Gewinne kann erfolgen, wenn keine Unterhaltspflicht mehr besteht und man kann als Bonus sogar noch viele Steuern sparen wenn man gleichzeitig seine Arbeit reduziert und damit dient die Entnahme im Depot sogar der eigenen Altersvorsorge bzw. Altersteilzeit.

2. Realisierung von Gewinnen: Kennt sich jemand mit weiteren Strategien aus, die Kapitalerträge deutlich reduziert? Ich habe mal gelesen, dass Aktiengewinne beim Verkauf einzelner Aktien nicht angesetzt werden beim Einkommen, da dies eher einem Glücksspiel gleicht und keine nachhaltige Strategie ist. D.h. wenn ich jetzt meine Microsoftaktien mit +800 % Gewinn verkaufe, muss ich diesen Gewinn nicht als Einkommen ansetzen? Wie sicher ist hier die Rechtsprechung? Oder sollte ich lieber noch die Aktien solange halten bis meine Unterhaltspflicht erloschen ist? Evtl. kann man auch gemäß FIFO-Prinzip die später gekauften Aktien auf ein anderes Depot übertragen und erstmal nur diese verkaufen während man die älteren Aktien mit mehr Gewinnen noch hält.

3. Reduzierung der eigenen Arbeitszeit als Arbeitnehmer auf 60 - 80 % und gleichzeitige Gründung einer UG oder GmbH in der man die Gewinne drinlässt und sich nur wenig bzw. ein marktübliches Gehalt auszahlt. Hat damit jemand Erfahrung? Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat man als Selbstständiger gegenüber einem Angestellten? Leider sind hier Steuer- und Familienrecht teilweise sehr widersprüchlich. Kann ich mich direkt auch zu 100 % selbstständig machen oder bekomme ich dann direkt Probleme, da ich "nur noch" z.B. 80k im Jahr verdiene, womit aber zumindest immer noch der Mindestunterhalt und ggf. mehr zahlbar ist.

4. Selbstgenutzte Immobilien. Inwiefern könnte man hier Tilgung und Kreditrate für den Vermögensaufbau nutzen ohne, dass dies auch als eigene Altersvorsorge gewertet wird? Vermietung von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder einer Einliegerwohnung? Wie kann man hier die Mieteinnahmen realisieren ohne, dass diese direkt das eigene unterhaltsrelevante Einkommen stark erhöhen? (Z.B. Denkmalschutz, Ansetzen von Instandhaltungsrücklagen etc.).

5. Gibt es einen Versicherungsmantel in dem man investieren kann? Die Versicherung kann z.B. auf Anweisung Aktien mit Gewinn verkaufen und reinvestieren ohne, dass dies ein Steuerereignis bzw. unterhaltsrelevantes Einkommen beim Versicherungsnehmer generiert.

6. Gibt es Summen / Grenzen beim Vermögen ab denen man sich Sorgen machen muss, dass man gezwungen ist, dieses Vermögen so anzulegen, dass Gewinne ausgeschüttet werden? Was sind mögliche Gegenstrategien, abgesehen vom Bargeld / Edelmetall unterm Bett?

Einkommen und das bereinigte Netto. Was ist abzugsfähig?:

1. Kirchensteuer. Ich denke, hier gibt es keine Diskussion, selbst wenn man später wegen einer sponanten Erleuchtung eingetreten ist.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung. Dient der Absicherung der eigenen Arbeitskraft und sollte daher auch direkt abzugsfähig sein, auch wenn diese erst später abgeschlossen wird.

3. Altersvorsorge. Nicht nur bei Selbständigen sind 23 % vom Bruttoeinkommen abziehbar sondern auch bei Angestellten. Liegt der angestellte Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (90600 € Brutto im Jahre 2024) so liegen die gesetzlichen Beiträge bereits bei ca. 19 % und hier kommen als Differenz die berühmten 4 % Privatvorsorge ins Spiel die man als Otto-Normalerverdiener typischerweise abzieht. Verdient der Arbeitnehmer allerdings mehr als 90600 € Brutto so kann er die vollen 23 % von diesem Mehrbetrag ansetzen, wenn er diese auch wirklich investiert.

4. Laufende Kredite. Welche Kriterien gibt es hier laufende Kreditraten abziehen zu können die bereits vor der Trennung existierten?

5. Berufliche Aufwendungen: Zweitwohnsitz, Hotels, Pendelfahrten, Berufskleidung etc. Ich komme jedenfalls auf weit mehr als 5 % bei meinen Aufwendungen.

6. Mehrkosten für erhöhten Betreuungsaufwand. Oder ist es hier realistischer, dass dieser den eigenen Selbstbehalt erhöht, weil man z.B. zwei Kinderzimmer benötigt für die Umgangswahrnehmung?

7. Steuererklärungen. Kann man diese im Rahmen der gesetzlichen Frist max. hinauszögern oder ist man verpflichtet diese direkt im nächsten Jahr einzureichen (Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres Zeit) ? Damit könnte man diese Nachzahlungen etwas strategisch steuern, insb. gegen Ende der Unterhaltspflicht.

8. Gibt es Zuwendungen des Arbeitsgebers die nicht auf der eigenen Lohnabrechnung / Steuererklärung als Brutto oder Netto auftauchen?
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Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. - von Grant79 - 18-06-2024, 09:42

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