18-06-2024, 10:40
In deiner Liste zum Vermögensaufbau hat nur Punkt 3 eine leichte Berührung mit dem Unterhaltsrecht. Grundsätzlich ist es immer ein Problem, Tabellenstufen runterzugehen, weniger Unterhalt zu bezahlen. Bei 80 000 EUR Brutto im Jahr würdest du von Stufe 9 auf Stufe 6 fallen. In deinem Fall ist nichts tituliert, nehme ich an, es ist etwas einfacher ohne Titel anstatt einen bereits bestehenden hohen Titel durch Klage nach unten abzuändern.
Feste Regeln gibt es nicht. Vor Gericht kann alles herauskommen. Klingt widersinnig, es geht ja um Geld und Zahlen, man nimmt immer an dann würde es auch feste Regeln geben, ist aber nicht so. Das Juristengesockse begründet seine eigenen schamlosen Raubzüge immer mit dem Lied des Einzelfalls, jeder Fall sei unterschiedlich und müsse (kostenpflichtig) einzeln betrachtet werden. Ich würde mal sagen, von Stufe 9 auf Stufe 6 incl. einer Begründung wie "ich habe einen Stent eingesetzt bekommen, Arzt rät dringernd, Stress zu reduzieren" hat gute Chancen. Ohne Begründung und Mutti verbleibt nur noch so viel, dass sie Sozialleistungen benatragt: Schlechte Chancen.
Einkommen:
1. Richtig.
2. Richtig. Hat der Bundesgerichtshof so entschieden, weils eh nicht viel ausmacht: BGH vom 27.05.2009, XII ZR 111/08.
3. Auch das stimmt.
4. Bei Kindesunterhalt auf Mindestunterhaltsniveau: Null. Drüber sind Kredite auch nur sehr eingeschränkt zu berücksichtigen. Etwa ein Kredit zu Beziehungszeiten, der dem Kind zugute kam. Kauf eines bescheidenen Kinderzimmers etwa.
5. Hier gilt das Prinzip, alles einfach mal vorlegen und dann sehen, was zugestanden wird und was nicht, anschliessend ggf. es vor Gericht drauf ankommen lassen. Oberhalb 10% sind berufsbedingte Aufwendungen aber auf jeden Fall kaum mehr durchsetzungsfähig. Auch hier hast du es etwas leichter, weil du dich auf höheren Stufen der DD bewegst. Weiter unten wird man eher von dir verlangen, dass du Kosten reduzierst. Etwa ein Umzug Richtung Arbeitsplatz anstatt Geltendmachung von Fahrtkosten.
6. Erhöht nur den Selbstbehalt, bringt dir also nichts.
7. Wenn keine vorliegt, musst du auch keine vorzeigen. So wie Richter rechnen, könnte dir das aber auch zum Nachteil gereichen.
8. Bargeld...
Feste Regeln gibt es nicht. Vor Gericht kann alles herauskommen. Klingt widersinnig, es geht ja um Geld und Zahlen, man nimmt immer an dann würde es auch feste Regeln geben, ist aber nicht so. Das Juristengesockse begründet seine eigenen schamlosen Raubzüge immer mit dem Lied des Einzelfalls, jeder Fall sei unterschiedlich und müsse (kostenpflichtig) einzeln betrachtet werden. Ich würde mal sagen, von Stufe 9 auf Stufe 6 incl. einer Begründung wie "ich habe einen Stent eingesetzt bekommen, Arzt rät dringernd, Stress zu reduzieren" hat gute Chancen. Ohne Begründung und Mutti verbleibt nur noch so viel, dass sie Sozialleistungen benatragt: Schlechte Chancen.
Einkommen:
1. Richtig.
2. Richtig. Hat der Bundesgerichtshof so entschieden, weils eh nicht viel ausmacht: BGH vom 27.05.2009, XII ZR 111/08.
3. Auch das stimmt.
4. Bei Kindesunterhalt auf Mindestunterhaltsniveau: Null. Drüber sind Kredite auch nur sehr eingeschränkt zu berücksichtigen. Etwa ein Kredit zu Beziehungszeiten, der dem Kind zugute kam. Kauf eines bescheidenen Kinderzimmers etwa.
5. Hier gilt das Prinzip, alles einfach mal vorlegen und dann sehen, was zugestanden wird und was nicht, anschliessend ggf. es vor Gericht drauf ankommen lassen. Oberhalb 10% sind berufsbedingte Aufwendungen aber auf jeden Fall kaum mehr durchsetzungsfähig. Auch hier hast du es etwas leichter, weil du dich auf höheren Stufen der DD bewegst. Weiter unten wird man eher von dir verlangen, dass du Kosten reduzierst. Etwa ein Umzug Richtung Arbeitsplatz anstatt Geltendmachung von Fahrtkosten.
6. Erhöht nur den Selbstbehalt, bringt dir also nichts.
7. Wenn keine vorliegt, musst du auch keine vorzeigen. So wie Richter rechnen, könnte dir das aber auch zum Nachteil gereichen.
8. Bargeld...