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Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
#1
Hallo zusammen,

anscheinend ist es ja so, dass der Unterhaltspflichtige gegenüber minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliebenheit hat. D.h. er kann nicht einfach seinen Job kündigen, in Teilzeit gehen, einen schlechter bezahlten Job annehmen oder von seinem Vermögen leben wenn sich dadurch der Unterhalt reduzieren sollte. Wie sieht das denn aus, wenn das Kind volljährig ist und z.B. eine Ausbildung macht oder studieren geht? Hat man dann immer noch diese gesteigerte Erwerbsobliegenheit oder kann man dann seine Arbeitszeit beliebig reduzieren, sodass nur noch der Mindestunterhalt fällig wird oder sogar von seinem Vermögen leben plus kleinem Teilzeitjob, sodass das Kind Bafög bekommen würde? Bei einem Bafög-Antrag wird ja auch nur das Einkommen der Eltern abgefragt und nicht das Vermögen.

Habt ihr da auch einen Link zu einem Gesetzestext oder aktuelle Rechtsprechungen?
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Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit - von Grant79 - 18-06-2024, 11:52

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