20-06-2024, 10:16
Vielen Dank für deinen Beitrag, Grant79.
Denke bei deinen Kapitaleinnahmen auch darauf, dass seit kurzem wieder eine Vorabpauschale auf deine Aktien fälllig ist, auch wenn Du nichts verkauftst.
Das war in den letzten Jahren auf Grund der negativen Zinsen nicht der Fall.
Das kann den Steuer-Freibetrag schnell überschreiten lassen. Dabei ist weniger der Betrag von Interesse, sondern die Offenbarung im Steuerbescheid, dass es viel Vermögen gibt.
Bei P2P-Geschäften gibt hier Gestaltungsspielraum (natürlich ganz legal). Du musst soweit ich weiß erst dann Steuern zahlen, wenn du über das Geld verfügen kannst.
Und das ist man meist erst dann, wenn Du dir das Geld auszahlst. Aber genaueres muss dir dein Steuerberater sagen.
Denke bei deinen Kapitaleinnahmen auch darauf, dass seit kurzem wieder eine Vorabpauschale auf deine Aktien fälllig ist, auch wenn Du nichts verkauftst.
Das war in den letzten Jahren auf Grund der negativen Zinsen nicht der Fall.
Das kann den Steuer-Freibetrag schnell überschreiten lassen. Dabei ist weniger der Betrag von Interesse, sondern die Offenbarung im Steuerbescheid, dass es viel Vermögen gibt.
Bei P2P-Geschäften gibt hier Gestaltungsspielraum (natürlich ganz legal). Du musst soweit ich weiß erst dann Steuern zahlen, wenn du über das Geld verfügen kannst.
Und das ist man meist erst dann, wenn Du dir das Geld auszahlst. Aber genaueres muss dir dein Steuerberater sagen.