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Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen.
#9
Das 1. was man sich fragen sollte ist, ob man mehr Geld als verbleibende Lebensjahre hat und ob / warum / wieviel man vererben möchte.

Als 2. sollte man sich fragen, ob der Unterhalt einen wegen der Ex oder aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ärgert. Das bremst einen mitunter, um keine übertriebenen Risiken einzugehen oder die Schwelle der Legalität zu überschreiten.


Dann gelten folgende Grundsätze.
A) Vermögen
Das kann nur herangezogen werden, um DDT Stufe 1 sicherzustellen. Ansonsten gilt nur das Einkommen. Wenn Du also brav das minimum der DDT Stufe 1 bezahlst, geht niemanden an, was Du an Vermögen hast und wie Du es verwendest.

B) Einkommen
Guck in die Steuererklärung und dann kennst Du alle Einkommensarten. Diese werden alle für den Kindesunterhalt herangezogen. Gleichermaßen kannst Du dort nachschauen, was das Einkommen mindert.


Jetzt kannst Du überlegen,
i) ob Du genug Vermögen hast, um das Arbeiten aufzuhören oder
ii) brav weiter bezahlst
iii) kreativ Dein Einkommen minderst


Bei iii) -- also kreativ das Einkommen mindern -- bist Du immer auf der Schwelle zu Steuerhinterziehung / Steuerbetrug. Deshalb ist 2. wichtig! Du musst aufpassen, dass Du aus Wut über die Ex (oder wegen eines persönlichen Ungerechtigkeitsgefühl) nicht plötzlich etwas unüberlegtes machst und dann die Steuerfahndung im Nacken hast. Du solltest Dich da mit einem Steuerberater abstimmen, um auf der legalen Seite zu bleiben.


Nun welche Möglichkeiten gibt es für iii). Das meiste hast Du benannt und bist gut aufgestellt.
In der Selbständigkeit gibt es noch ein paar. Da musst Du aber aufpassen.

Denk mal an den Unternehmer, der sich von seinem Angestellten beim privaten Umzug helfen läßt oder mit der Familie auf Firmenkosten essen geht oder mal Putzmittel kauft und damit die Wohnung statt das Büro säubert oder das Firmenauto mal für eine private Fahrte tankt. Rechtlich gesehen sind das alles Privatentnahmen und werden im überschaubaren Maße geduldet. Die Steuerfahndung von München und Bautzen haben sicherlich unterschiedliche Duldungsschwellen. Bei Deinem Einkommen musst Du für einen merklichen Effekt in Größenordnungen rein, wo es niemand mehr dulden wird. Dieser Tip wird Dir vermutlich nicht viel bringen.

Das Weitere ist das verschieben von Einkünften auf Dritte. Das typische, was jeder selbständige kennt, ist die Ehefrau auf 400Euro basis anzustellen oder nach einer Pleite wird ein Avatar zum Geschäftsführer. Der Avatar ist die Ehefrau, die Kinder, Mutter, die Schwester, etc. Die werden Geschäftsführer (oder Gesellschafter oder angestellte Berater) und ziehen den Überschuss ab. Ein paar Euro kannst Du vielleicht so bekommen, wird bei Deiner Größenordnung nicht viel bringen.
Wenn Deine Mutter Dir das dann als Schenkung oder Erbe in 20 Jahren zurück gibt, sollte das meiner Meinung nach völlig legal sein, solange Du die Schenkungs- / Erbschaftssteuer bezahlst. Ob ich recht habe und ob der Steuernachteil größer als der Unterhaltsersparnis ist, solltest Du mit einem Anwalt klären. Ob Du dem Avatar vertrauen kannst, ist die andere Frage.

Als Dritte Möglichkeit kannst Du mit einer Firma die Auszahlung in die Zukunft verschieben. Bloß weil ich 5 Programmierer einstelle, die mir ein Programm schreibe, habe ich noch lange kein Unternehmensvermögen geschaffen (bzw. muss ich es in der Bilanz nicht aktivieren). Das Programm funktioniert ja nicht und läßt sich nicht verkaufen -- also ist der Marktwert 0. Wenn ich das dann in 10 Jahren fertig gestellt habe und verkauft bekomme, mache ich einen außergewöhnlichen Gewinn. Da musst Du jetzt selber überlegen, was das richtige Produkt und der richtige Zeitraum ist (Forstwirtschaft, Oldtimer,.....) Da musst Du einen Steuerberater fragen, welches Produkt dort paßt --- meine Vorschläge sind reine Spekulation.


Wenn ich auf Deinen Namen schaue und "79" als Alter unterstelle, bist Du an der Schwelle, wo man über "1" nachdenken kann, wenn man Vermögen aufgebaut hat. Wenn man aber kein Vermögen hat, was ich unterstelle, dann denkt man über die Vermögens-Schaffung nach.
Wenn Du dann dabei zusehen muss, wie die Ex sozusagen Dein Geld benutzt, um ihren Lebenstraum von faulenzen mit Kindern realisiert, ist das ganz schön bitter.
Bei Deinem Gehalt könntest Du nämlich in 10 Jahren soweit seien nicht mehr arbeiten zu müssen. Du hast die Chance Dir ein Vermögen aufzubauen, wenn die liebe Ex Dich über die Kinder nicht so dermaßen und auf Jahre aussaugen würde.
Du wirst sozusagen am Boden gehalten und statt in Deine Zukunft musst Du in den Lebenstraum der Ex investieren und stehst dann am Ende Deiner Lebensarbeitszeit ohne Vermögen dar (bzw. mit unbefriedigendem).

Eine solche Pille schlucken zu müssen ist hart und ich kann verstehen, dass es die Risikobereitschaft erhöht. Solche Tips wird Dir aber weder ein Anwalt noch dieses Forum geben, wenn es das ist was Du suchst.
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RE: Unterhalt mit Augenmaß berechnen. Fallstricke beim Einkommen und Vermögen. - von Alles-durch - 20-06-2024, 11:17

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